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Stand Jänner 2006 Die Forstverwaltung Stift Schotten ("Baumpflege FV Schotten") schliesst Verträge mit ihren Kunden ausschliesslich zu nachfolgenden Bedingungen ab:
1. Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss:Jeder Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 16 Wochen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum. Im Kostenvoranschlag nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die sich verbotenerweise dort aufhalten, sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmassnahmen. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Baumpflege FV Schotten vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Baumpflege FV Schotten mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. 2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:Der Auftraggeber stellt der Baumpflege FV Schotten für den Zeitraum der Leistungsdurchführung, eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Baumpflege FV Schotten durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen. Die Baumpflege FV Schotten ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. 3. Durchführung der Arbeiten:Die Baumpflege FV Schotten behält sich vor, alle oder Teile der zur Ausführung gelangenden Arbeiten an Dritte zu vergeben und weiters alle Leistungen in einem von ihr vorgegebenem Zeitraum individuell durchzuführen. Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Endes der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 4. Stornierung eines Auftrages:Bei einer Stornierung eines durch den Auftraggeber an die Baumpflege FV Schotten erteilten Auftrages hat dieser 40 % des Auftragwertes zu bezahlen, ohne dass die Baumpflege FV Schotten einen Nachweis der ihr entstandenen Kosten erbringen muss. Bei darüber hinausgehenden Forderungen hat die Baumpflege FV Schotten den Nachweis über die Kosten zu erbringen. 5. Schadenersatz:Bei Schäden die die Baumpflege FV Schotten nachweislich verursacht hat, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. Die Baumpflege FV Schotten haftet nur für von ihr grob fahrlässig verursachte Schäden, Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. 6. Zahlungsvereinbarungen:Die von der Baumpflege FV Schotten verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Rechnung an die Baumpflege FV Schotten zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die uns erwachsenen Kosten zahlen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen vor der Leistung vereinbart werden 7. Zusätzliche Vereinbarungen:Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und der Baumpflege FV Schotten zu unterfertigen. |